Dipl. Jur. Alexander Werner

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht

Herr Rechtsanwalt Dipl. Jur. Alexander Werner, Gründer und Partner der Rechtsanwaltskanzlei Werner & Partner Rechtsanwälte gbB, ist ein renommierter Rechtsanwalt und Fachanwalt für See- und Transportrecht aus Hamburg, der über eine 12-jährige Berufserfahrung mit mehr als 400 Mandaten in diesem speziellen Rechtsgebiet verfügt.

Herr Werner schloss 2005 sein Studium der Rechtswissenschaften in Hamburg ab. Seine Diplomarbeit im Völkerrecht wurde mit Auszeichnung bewertet. Seinen Vorbereitungsdienst absolvierte er erfolgreich in Mecklenburg-Vorpommern, wobei er für Gerichte in Schwerin und Grevesmühlen, Anwaltskanzleien in Hamburg und HEC School of Management in Paris tätig war.

Herr Werner ist Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsrecht (DGTR) und Mitglied der Föderation Integriertes Konfliktmanagement (FICM).

Während des Referendariats assistierte er zudem als Lehrbeauftragter an der Universität Hamburg am Lehrstuhl von Prof. Dr. Luchterhand im Staatsorganisationsrecht. Aufgrund der gradlinigen Spezialisierung auf das nationale und internationale Transportrecht und Speditionsrecht vertrat er als Rechtsanwalt in diesem Rechtsgebiet bereits frühzeitig in- und ausländische Mandanten vor verschiedenen Gerichten in der Bundesrepublik Deutschland und vor Amtsgerichten,  Landgerichten und Oberlandesgerichten.

Seit der Anerkennung durch die Rechtsanwaltskammer Hamburg als Fachanwalt für See- und Transportrecht vertrat Herr Werner Spediteure, Frachtführer, Reedereien und Transportversicherer aus China, Deutschland, Estland, Frankreich, Litauen, Polen, Rumänien, Singapur, Spanien und der Ukraine in Fragen des nationalen und grenzüberschreitenden Güterverkehrs, Schadenersatzansprüche und Regresse in zahlreichen Fällen.

Die vielfältigen Fallgestaltungen im Transportrecht sowie Speditionsrecht beinhalteten beispielsweisedie klageweise Durchsetzung und Abwehr von Transportschäden,  Frachten aus CMR, Forderungen aus Standgeld und Vorholkosten, Forderungen aus Palettentausch, Forderungen und Abwehr von ausgeübten konnexen und inkonnexen Frachtführerpfandrechten, sowie die anwaltliche Vertretung gegenüber Behörden im Rahmen von Ordnungswidrigkeitsverfahren und Verfallsbescheiden bei Transporten.

Anteil der Gerichtsverfahren

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Transport und Speditionsrecht

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Zivilrecht

Besondere Erfolge erzielte Herr Werner in der Abwehr von Ansprüchen gegen Frachtführer aus vermeintlich qualifiziertem Verschulden, etwa bei Diebstahlsschäden in Schweden und Litauen. Durch die Vertretung durch Herrn Rechtsanwalt Werner konnten so zwei drohende Insolvenzen der Frachtführer bzw. Transportunternehmen abgewendet werden.

Im Bereich Luftfracht vertrat Herr Werner als Anwalt gerichtlich und außergerichtlich erfolgreich Unternehmen bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen nach dem Montreal Übereinkommen (MÜ) und dem Warschauer Abkommen (WA) sowie Privatpersonen bei der Durchsetzung von Ansprüchen nach der EU-Fluggastrechteverordnung.

 Im Seefrachtrecht machte Herr Werner als Fachanwalt für Transportrecht und Speditionsrecht bereits mehrfach Ansprüche aus Charterverträgen und Bills of Lading geltend und mediierte u. a. erfolgreich zwischen deutschen Mandanten und großen Reedereien aus der Schweiz und Dänemark wegen Containerschäden und Demurrage & Detention-Forderungen. Gerichtlich vertrat Herr Werner zudem mehrfach Importeure indischer und chinesischer Ware gegen den Verfrachter wegen Demurrage & Detention – Kosten. Im Auftrag eines Haveriekommissars im Bereich des Seefrachtrechts und einer großen deutschen Versicherung prüfte er zudem die Möglichkeiten der Durchsetzung eines Schadensersatzes in Millionenhöhe für ein im Hamburger Hafen havariertes Schiff, sowie die mögliche Durchsetzung dieses Anspruches durch Arrest des Schiffes in Häfen in Spanien und Kanada.

Rechtsanwalt Werner vertrat zudem erfolgreich im Bereich Binnenschifffahrtsrecht einen deutschen Mandanten bei der Abwendung der Rückabwicklung eines Kaufvertrages über drei Binnenschiffe.

Gerichtlich bzw. in der Prozessführung vertrat Rechtsanwalt Werner zudem Firmen im Bereich Multimodaltransport, u. a. einen polnischen Holzimporteur bei der Geltendmachung von Ansprüchen gegen einen deutschen Spediteur durch die Ausübung eines inkonnexen Frachtführerpfandrechts eines chinesischen Verfrachters. Für ein großes Bahnunternehmen entwickelte er im Bereich Baurecht bzw. Transportrecht zudem einen Rahmenvertrag zur Nutzung eines multimodalen Containerterminals in Warschau. Im März 2015 war Herr Werner Keynote Speaker bei der wichtigen Messe für Transport Mutimodal Europe 2015 in Warschau/Polen.

Als Fachanwalt für Transportrecht und Speditionsrecht übernahm Rechtsanwalt Werner in mehreren Fällen die Vertretung von Mandanten im Bereich Versicherungsrecht. Erfolgreich wendete er Regressansprüche einer Versicherung aus einem Transportschaden gegen einen polnischen Mandanten ab und führte gemeinsam als federführender Anwalt mit seinen polnischen Kooperationspartnern Prozesse gegen eine große Versicherung im Bereich Transport in Polen. 

Als weiterer Teilbereich des Transportrechts widmet sich Rechtsanwalt Werner auch Fragestellungen im Bereich Zollrecht und Zollabwicklung. Bereits mehrfach wehrte er erfolgreich außergerichtlich die Nacherhebung von Steuern in Einfuhrsteuerbescheiden auf über den Hamburger Hafen durch ausländische Mandanten importierte Waren ab; hierzu arbeite sich Herr Rechtsanwalt Werner dezidiert in die Vorschriften des Unionszollkodex (UZK) ein.

Als Fachanwalt für Transportrecht und Speditionsrecht steht Herr Rechtsanwalt Werner zudem dem Kooperationspartner GLL Gefahrgut Ladungssicherung & Logistic aus Hamburg in Fragestellungen des Gefahrgutrechts beratend zur Seite und unterstützte diesen bei der Beantragung eines AEO-Status für dessen Mandanten. Für einen leitenden Angestellten eines großen Mineralölkonzerns hat Herr Werner zudem einen Prozess wegen eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens im Gefahrgutrecht gewonnen.

Anteil außergerichtliche Beratung

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Transport und Speditionsrecht

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Zivilrecht

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Medizinturismus

Neben der Expertise als Transportanwalt unterstützt Herr Werner vornehmlich die German Health Management & Consulting (UG) aus Hamburg bei der Beratung von Kliniken, Medizinischen Versorgungszentren und Patientenbetreuern. Gemeinsam werden Vorträge im In- und Ausland zu den Voraussetzungen und Bedingungen der Implementierung von ausländischen Ärzten und Pflegekräften in das deutsche Gesundheitssystem, zuletzt im Dezember 2015 in Tunis/Tunesien, veranstaltet. Herr Werner war zudem Referent beim 5. Nationalen Branchenkongress Medizintourismus der Hochschule Sankt Augustin in Bonn im September 2015, sowie bei der Fachtagung „Internationale Ärzte für deutsche Krankenhäuser: eine Antwort auf den Ärztemangel“ in Köln im Oktober 2015.

Im Vertragsrecht vertrat Rechtsanwalt Werner u. a. ein Chemieunternehmen aus Polen bei der Abwehr von Ansprüchen aus Leistungsstörungen aus dem UN-Kaufrecht (CISG) oder eine Privatperson aus Saudi-Arabien gegen ein deutsches Unternehmen auf Rückzahlungen aus einem Patientenvermittlungsvertrag.

Zu Beginn des Jahres 2015 war Herr Rechtsanwalt Werner Mitverfasser  der medial vielbeachteten Verfassungsbeschwerde ausländischer Transporteure gegen das deutsche Mindestlohngesetz (MiLOG) beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Als Referent trägt Herr Werner auf Einladung im Rahmen von Veranstaltungen der Hafen Hamburg Marketing e.V. zuletzt im März 2015 in Warschau zu aktuellen rechtlichen Themen im Transportrecht, Speditionsrecht bzw. Seefrachtrecht vor, leitet als Dozent den Kurs „Seefracht Spezial“ bei der Date Up GmbH in Hamburg und gehört zum Dozentenpool des Kölner Anwaltverein (KAV) für den Herr Werner im Jahr 2021 eine Fortbildung für Fachanwälte für Transport- und Speditionsrecht durchführte.

Herr Werner ist in transportrechtlichen Fragen Ansprechpartner der Deutschen Verkehrszeitung (DVZ), so z. B. im Rahmen der „DVZ-Telefonaktion“ zu Fragen des grenzüberschreitenden und vergleichenden Transportrechts in Deutschland und Polen im September 2014 oder zuletzt im November 2016 auf dem „DVZ-Symposium“ zur Einführung der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) 2017. Zu dem Thema ADSp 2017 wurde Rechtsanwalt Werner zuletzt mit dem Beitrag „ADSP 2017 – Von Änderungen und Kompromissen“ im August 2017 in der Zeitschrift Zoll.Export veröffentlicht.

 

Arbeitsfelder:

Gerichtsverfahren bzw. Prozessführung im Transportrecht und Speditionsrecht:

– Nationaler und Internationaler Straßengüterverkehr (HGB/CMR),

– Multimodaltransporte,

– Charterverträge,

– B/L, Bill of Lading, Konnossement

– Versicherungsrecht, Transport und Warenverkehr, Regresse

– Ladungsdiebstähle, Containerdiebstähle

– Frachtführerpfandrechte

– Seefrachtrecht

– Binnenschifffahrtsrecht

 

Gerichtsverfahren in anderen Rechtsgebieten:

  • Arbeitsrecht, Kündigungsschutz, MiLoG
  • UN-Kaufrecht

Aussergerichtliche Tätigkeiten im Zivilrecht:

– Medizintourismus, Wirtschaftsrecht

– Handelsrecht

– Vertragsrecht, Vertragsgestaltung, Vertragsverhandlungen,

– Mediation

– Zollrecht und Zollabwicklung

– Gefahrgutrecht